Die Gemeinden und Bezirke sind für die Führung der Primarschule resp. der Sekundarstufe I, sowie der Musikschulen zuständig. Die vielfältige Gesetzgebung sowie die umfassenden Weisungen für die Volksschule obliegen dem Kantons-, dem Regierungs- und dem Erziehungsrat. Wir verweisen deshalb auf die Homepage des Bildungsdepartements.
Das Führen der Musikschulen obliegt heute ausschliesslich den Gemeinden. Eine gesetzliche Verankerung der Musikschulen auf kantonaler Ebene gibt es bisher nicht. Die Musikschulen im Kanton Schwyz schlossen sich im Verband der Musikschulen im Kt. Schwyz – VMSZ – zusammen. Der richtige Klick zur Homepage mit den Links, Reglementen und weitern Hinweisen.