Bildung

Die Gemeinden und Bezirke sind für die Führung der Primarschule resp. der Sekundarstufe I sowie der Musikschulen zuständig. Die vielfältige Gesetzgebung sowie die umfassenden Weisungen für die Volksschule obliegen dem Kantons-, dem Regierungs- und dem Erziehungsrat. Wir verweisen deshalb auf die Homepage des Bildungsdepartements.

 

Das Führen der Musikschulen obliegt den Gemeinden. Eine gesetzliche Verankerung der Musikschulen auf kantonaler Ebene ist durch das Musikschulgesetz (MuSG) sowie die Musikschulverordnung (MuSV) geregelt. Die Musikschulen des Kanton Schwyz sind im Verband Musikschulen Schwyz zusammengeschlossen.