Ziel und gesetzliche Verpflichtung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist die Gleichbehandlung aller eingehenden Angebote und die Erteilung des Zuschlags an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter. Je nach Auftragssumme ist dabei ein anderes Ausschreibeverfahren mit unterschiedlichen formellen Bestimmungen vorgeschrieben.
Wir verweisen hier auf den Link der Website des Kantons Schwyz: